Donnerstag, 10. September 2020
FSK - Schulungen sind für Beschäftige im Umgang mit Diisocyanaten verpflichtend
Die Beschränkung von Diisocyanaten gemäß der REACH-Verordnung der EU, veröffentlicht im EU-Amtsblatt, führt neue Mindestschulungsanforderungen für Arbeitnehmer ein, die mit Diisocyanaten und diisocyanathaltigen Gemischen umgehen.

Die EU-Kommission hat im August final die Restriktion von Diisocyanaten im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Demnach sind zukünftig qualifizierte Schulungen im Umgang mit Diisocyanaten entlang der gesamten Wertschöpfungskette in der PU-Industrie obligatorisch. Die Beschränkung regelt das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Diisocyanaten als eigenständige Stoffe, als Bestandteil von Stoffen oder in Gemischen. Reglementiert wird die Verwendung von Diisocyanaten für industrielle und gewerbliche Zwecke in Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent. Die Restriktion sieht eine Übergangszeit bis zum 24. August 2023 vor. Danach werden die Schulungen europaweit verpflichtend.

Inhalt der Regelung
Konkret regelt die Beschränkung folgendes:
• die Mindestanforderungen an die Schulung von industriellen und gewerblichen Nutzern von Diisocyanaten (strengere, nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten bleiben unberührt),
• die Bereitstellung des Schulungsmaterials in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten durch die jeweiligen Diisocyanat-Lieferanten,
• die Verpflichtung zur Aufnahme von Informationen über Schulungsanforderungen bereits auf der Verpackung durch Lieferanten von Diisocyanaten,
• die Verpflichtung der Arbeitgeber oder Selbständigen zur Dokumentation des erfolgreichen Abschlusses der Schulung,
• die Aktualisierung der erforderlichen Schulung alle fünf Jahre,
• die Verpflichtung der Mitgliedstaaten über Fortschritte und Auswirkungen der Beschränkung zu berichten.

Anwendung und Beschränkung von Diisocyanaten in der Praxis
Typische Fälle des Umgangs mit Diisocyanaten sind die Bearbeitung, das Sprühen, verschiedene Arten des Auftragens, die Nachbehandlung, bei der Reinigung und bei der Handhabung von Abfällen. Im Rahmen der Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Umgang mit Chemikalien wie Diisocyanaten kann aufgrund der europäischen REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines potenziell gefährlichen Stoffes zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beschränkt oder verboten werden. Für Diisocyanate bedeutet diese Beschränkung, dass alle Beschäftigte, die direkt mit den Stoffen in Kontakt kommen, sowohl informiert als auch geschult werden müssen, um die Risiken beim Umgang mit den Stoffen zu beherrschen. Andernfalls ist der Umgang nicht erlaubt.

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