Freitag, 13. März 2020
AUCH ELEKTROAUTOS WOLLEN RICHTIG VERSICHERT SEIN
bodohann, 16:13h
Ohne Versicherung kommen auch die Fahrer bzw. Besitzer von Elektroautos nicht aus. Denn für diese Fahrzeuge gilt ebenfalls eine Versicherungspflicht. Dies bedeutet, dass auch E-Autos nicht ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Denn diese kommt für Schäden auf, die der Versicherte durch Gebrauch des Fahrzeugs anderen Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen zufügt. Doch worauf müssen E-Automobilisten bei einer Versicherung für Elektroautos achten, wie versichert man Stromer richtig?
Bislang ist der Anteil der E-Autos auf Deutschlands Straßen noch sehr gering. Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt ihn mit rund 0,2 Prozent an. Doch nicht zuletzt aufgrund gezielter staatlicher Förderung dürfte die Flotte der Stromer in den kommenden Jahren weiter anwachsen, sind sich Experten sicher. Auch die EU-Kommission gab jetzt ihre Zustimmung zu höheren Kaufprämien für Elektroautos in Deutschland. Mit ihnen will die Bundesregierung die sogenannte Verkehrswende schaffen, sprich ihre Klimaziele 2030 im Verkehr erreichen. Dabei hat die Elektromobilität zentrale Bedeutung für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.
Zwischen sieben und zehn Millionen Elektroautos sollen nach Expertenschätzungen hierzulande erforderlich sein, um die anvisierten Verbesserungen beim Klimaschutz tatsächlich zu realisieren. Laut Statistik wurde jedoch schon das von der Bundesregierung propagierte Ziel, bis 2020 eine Million E-Autos hierzulande auf die Straßen zu bringen, klar nicht erreicht: Bis Oktober 2019 sollen laut amtlicher Statistik nur 284.000 E-Autos zugelassen gewesen sein. Allerdings wurde im vergangenen Jahr auch ein Rekordwert bei den Neuzulassungen von Elektroautos verzeichnet: 2019 kamen in Deutschland rund 63.300 Pkw mit reinem Elektroantrieb neu hinzu. Damit habe sich die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos seit 2015 fast verdreifacht, berichten die Statistiker. Und sie gehen davon aus, dass 2020 ebenfalls ein gutes Jahr für die Elektromobilität wird.
Somit werden sich auch immer mehr Autofahrer hierzulande damit beschäftigen müssen, wie sie ihren Stromer am besten versichern. Dabei haben sie zunächst – wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor – die Wahl, ob sie es bei einer reinen Haftpflichtversicherung belassen oder ob sie sich den zusätzlichen Schutz einer Teilkasko- bzw. Vollkasko-Police sichern. Die Kfz-Haftpflicht entschädigt – wie bereits erwähnt – Unfallopfer, kommt für Schäden an fremden Fahrzeugen auf sowie für Sach- und Personenschäden. Eine optionale Teilkasko übernimmt unter anderem die Schäden bei Diebstahl oder einem Wildunfall. Und die Vollkasko-Versicherung leistet darüber hinaus nach einem selbstverschuldeten Unfall auch für die Schäden am eigenen Auto.
Soweit die Gemeinsamkeiten mit der Versicherung von Benzinern oder Dieseln. Welche Besonderheiten gilt es nun bei Elektroautos zu beachten? Zunächst einmal die, dass bei diesen Fahrzeugen der Akku ein ganz wichtiges Bauteil darstellt. Und ein sehr teures! Das heißt, wenn der Akku kaputtgeht oder in irgendeiner Form zu Schaden kommt, geht es richtig ins Geld. Dabei gilt es für E-Autofahrer zu beachten, dass der Akku als Fahrzeugteil nur in der Kaskoversicherung eingeschlossen ist. Deshalb kann eine solche Police bei Stromern eine noch größere Bedeutung haben als bei konventionell angetriebenen Autos.
Für den Versicherungsschutz von E-Autos sind grundsätzlich drei Varianten denkbar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert. Demnach verlangt bei einem geleasten Fahrzeug der Leasinggeber in der Regel den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Über die ist der Akku dann zum Beispiel bei Unfällen versichert. Auch bei der Option, dass der Akku geleast ist, was einige Autohersteller anbieten, ist eine Kaskoversicherung wichtig, da die Gewährleistung der Hersteller sich meist nur auf die Funktionsfähigkeit der Batterie beschränkt. Für weitere Schäden muss der Leasingnehmer aufkommen. Bei der dritten Möglichkeit, dass Auto und Akku komplett im Besitz des Halters sind, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung schon allein wegen der höheren Anschaffungskosten für neue Elektroautos. Dann sind eben auch Schäden am Akku abgedeckt.
Bislang ist der Anteil der E-Autos auf Deutschlands Straßen noch sehr gering. Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt ihn mit rund 0,2 Prozent an. Doch nicht zuletzt aufgrund gezielter staatlicher Förderung dürfte die Flotte der Stromer in den kommenden Jahren weiter anwachsen, sind sich Experten sicher. Auch die EU-Kommission gab jetzt ihre Zustimmung zu höheren Kaufprämien für Elektroautos in Deutschland. Mit ihnen will die Bundesregierung die sogenannte Verkehrswende schaffen, sprich ihre Klimaziele 2030 im Verkehr erreichen. Dabei hat die Elektromobilität zentrale Bedeutung für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung.
Zwischen sieben und zehn Millionen Elektroautos sollen nach Expertenschätzungen hierzulande erforderlich sein, um die anvisierten Verbesserungen beim Klimaschutz tatsächlich zu realisieren. Laut Statistik wurde jedoch schon das von der Bundesregierung propagierte Ziel, bis 2020 eine Million E-Autos hierzulande auf die Straßen zu bringen, klar nicht erreicht: Bis Oktober 2019 sollen laut amtlicher Statistik nur 284.000 E-Autos zugelassen gewesen sein. Allerdings wurde im vergangenen Jahr auch ein Rekordwert bei den Neuzulassungen von Elektroautos verzeichnet: 2019 kamen in Deutschland rund 63.300 Pkw mit reinem Elektroantrieb neu hinzu. Damit habe sich die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos seit 2015 fast verdreifacht, berichten die Statistiker. Und sie gehen davon aus, dass 2020 ebenfalls ein gutes Jahr für die Elektromobilität wird.
Somit werden sich auch immer mehr Autofahrer hierzulande damit beschäftigen müssen, wie sie ihren Stromer am besten versichern. Dabei haben sie zunächst – wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor – die Wahl, ob sie es bei einer reinen Haftpflichtversicherung belassen oder ob sie sich den zusätzlichen Schutz einer Teilkasko- bzw. Vollkasko-Police sichern. Die Kfz-Haftpflicht entschädigt – wie bereits erwähnt – Unfallopfer, kommt für Schäden an fremden Fahrzeugen auf sowie für Sach- und Personenschäden. Eine optionale Teilkasko übernimmt unter anderem die Schäden bei Diebstahl oder einem Wildunfall. Und die Vollkasko-Versicherung leistet darüber hinaus nach einem selbstverschuldeten Unfall auch für die Schäden am eigenen Auto.
Soweit die Gemeinsamkeiten mit der Versicherung von Benzinern oder Dieseln. Welche Besonderheiten gilt es nun bei Elektroautos zu beachten? Zunächst einmal die, dass bei diesen Fahrzeugen der Akku ein ganz wichtiges Bauteil darstellt. Und ein sehr teures! Das heißt, wenn der Akku kaputtgeht oder in irgendeiner Form zu Schaden kommt, geht es richtig ins Geld. Dabei gilt es für E-Autofahrer zu beachten, dass der Akku als Fahrzeugteil nur in der Kaskoversicherung eingeschlossen ist. Deshalb kann eine solche Police bei Stromern eine noch größere Bedeutung haben als bei konventionell angetriebenen Autos.
Für den Versicherungsschutz von E-Autos sind grundsätzlich drei Varianten denkbar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert. Demnach verlangt bei einem geleasten Fahrzeug der Leasinggeber in der Regel den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Über die ist der Akku dann zum Beispiel bei Unfällen versichert. Auch bei der Option, dass der Akku geleast ist, was einige Autohersteller anbieten, ist eine Kaskoversicherung wichtig, da die Gewährleistung der Hersteller sich meist nur auf die Funktionsfähigkeit der Batterie beschränkt. Für weitere Schäden muss der Leasingnehmer aufkommen. Bei der dritten Möglichkeit, dass Auto und Akku komplett im Besitz des Halters sind, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung schon allein wegen der höheren Anschaffungskosten für neue Elektroautos. Dann sind eben auch Schäden am Akku abgedeckt.
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